Der Feuerwehrausschuss besteht aus dem Feuerwehrkommandanten, als dem Vorsitzenden und aus sechs auf fünf Jahre an der Hauptversammlung gewählten Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr. Der Feuerwehrausschuss hat den Feuerwehrkommandanten zu beraten und zu unterstützen. Vor allgemeinen örtlichen Regelungen, die die Feuerwehr berühren, ist der Feuerwehrausschuss zu hören.

Dem Feuerwehrausschuss gehören als Mitglied außerdem an

  • der Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten,
  • der Leiter der Altersabteilung
  • der Leiter der Jugendfeuerwehr
  • der Schriftführer
  • der Kassenverwalter