„Gutes Team“ an Feuerwehrspitze bleibt bestehen. Kreistag Biberach bestellt die stellvertretenden Kreisbrandmeister Klaus Merz, Andreas Bochtler und Florian Retsch für fünf weitere Jahre.
Klaus Merz, Andreas Bochtler und Florian Retsch bleiben für fünf weitere Jahre stellvertretende Kreisbrandmeister. Der Kreistag bestellte das bewährte Trio in seiner jüngsten Sitzung einstimmig als Ehrenbeamte auf Zeit.
„Wir bedanken uns, dass sie sich für diese ehrenamtliche Aufgabe in den Dienst der Allgemeinheit stellen. Das ist nicht selbstverständlich“, sagte Landrat Mario Glaser, der sich zudem freute, dass damit das „gute Team“ aus Kreisbrandmeisterin Charlotte Ziller und ihren Stellvertretern erhalten bleibe.
Merz ist bald zwei Jahrzehnte im Amt
Klaus Merz ist Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Bad Buchau, seit 2004 stellvertretender Kreisbrandmeister und für den Bezirk West zuständig. Merz ist darüber hinaus seit 2015 im Vorstand des Landesfeuerwehrverbands für den Bereich Einsatz zuständig. Andreas Bochtler ist seit 2009 hauptamtlicher Feuerwehrkommandant in Laupheim, seit 2013 stellvertretender Kreisbrandmeister und für den Bezirk Ost zuständig. Florian Retsch ist seit 2017 hauptamtlicher Feuerwehrkommandant in Biberach, seit 2018 stellvertretender Kreisbrandmeister und kümmert sich um den Bezirk Mitte. Retsch ist zwar noch bis Oktober dieses Jahres bestellt, um wieder einen Gleichlauf der Amtszeiten herbeizuführen, erfolgte mit seinem Einverständnis auch seine Wiederbestellung bereits jetzt für den Zeitraum von fünf Jahren.
Aufgaben der Kreisbrandmeister
Die Aufgaben eines Kreisbrandmeister und dessen Stellvertretern beinhalten gemäß Feuerwehrgesetz neben den feuerwehrtechnischen Angelegenheiten als Aufsichtsbehörde besonders den Einsatzbereich. Den Großteil dieser Aufgaben nimmt der Kreisbrandmeister selbst wahr, wobei insbesondere die Dienstaufsicht über die Feuerwehren, die Unterstützung der Feuerwehren und Gemeinden bei größeren Einsätzen, gegebenenfalls die Übernahme der Einsatzleitung und die fachlich Beratung hervorzuheben sind. „Die Verteilung der Aufgaben auf drei weitere Personen — auch vor dem Hintergrund privater und familiärer Verpflichtungen und Interessen — ist auch in anderen Landkreisen gängige Praxis“, teilt die Landkreisverwaltung mit. Als Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit erhält jeder stellvertretende Kreisbrandmeister 200 Euro pro Monat.
Bild und Text: Schwäbische Zeitung 30.03.2023